Balkonkraftwerk anmelden 2024
Hol’ dir die Sonne vom Balkon: Mit dem Start des Solarpakets I im Mai 2024 ist es noch leichter geworden, dein eigener Stromproduzent zu werden. Die Anmeldung des Balkonkraftwerks beim Netzbetreiber ist entfallen und die wenigen Anmeldeschritte beim Marktdatenstammregister sind viel einfacher geworden. So soll es auch sein: Die Bundesregierung will den Solarausbau kräftig vorantreiben – dein Balkonkraftwerk ist Teil dieser Initiative. Wir zeigen dir, wie du deine Balkon-Solaranlage richtig anmeldest und worauf du dabei achten solltest.
Infos kompakt: Das hat sich bei der Anmeldung deines Balkonkraftwerks geändert!?
- Die Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr nötig. Balkonkraftwerke müssen nur noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden, was bis zu einem Monat nach Inbetriebnahme erfolgen sollte.
- Die Leistung des Wechselrichters wurde von 600 Watt auf 800 Watt erhöht. Zudem dürfen Balkonkraftwerke nun eine installierte Nennleistung von bis zu 2000 Watt oder 2 kWp pro Wohnungsanschluss haben.
- Zählertausch: Alte, analoge Stromzähler können zunächst weiterhin genutzt werden und dürfen vorübergehend auch rückwärtslaufen – ganz ohne die frühere Strafandrohung. Der Netzbetreiber muss innerhalb von vier Monaten prüfen, ob ein neuer Zähler notwendig ist und den alten gegebenenfalls austauschen.
- Die Nutzung von herkömmlichen Schuko-Steckdosen ist nun offiziell erlaubt, was die Installation erheblich vereinfacht.
Muss ich ein Balkonkraftwerk anmelden?
Ja, aber im Vergleich zu früher ist die Anmeldung jetzt einfacher. Du musst dich nicht mehr beim Netzbetreiber anmelden. Jedes Balkonkraftwerk oder Steckersolargerät muss nur noch bei der Bundesnetzagentur im Marktdatenstammregister registriert werden, wenn es an einem festen Standort installiert und dort in Betrieb genommen wird.
Die Details dazu findest du in § 8 Abs. 5a EEG 2023. Dort steht, dass du „Steckersolargeräte“ bis zu einer bestimmten Leistungskapazität anmelden musst. Und ab wie viel Watt muss man ein Balkonkraftwerk anmelden? Die Frage ist leicht zu beantworten: immer! Jedes stationäre Steckersolargerät muss angemeldet werden.
Was gilt für die Balkonkraftwerk-Anmeldung in Österreich?
Auch in Österreich muss jedes Balkonkraftwerk, unabhängig von seiner Größe, immer angemeldet werden. Die Registrierung muss spätestens 14 Tage vor der geplanten Inbetriebnahme beim entsprechenden Netzbetreiber erfolgen. Sollte der Netzbetreiber in dieser Zeit keine Einwände haben, kann das Balkonkraftwerk offiziell ans Netz gehen. Ein Marktstammdatenregister wie in Deutschland gibt es nicht.Lohnt sich ein Balkonkraftwerk für dich?
Absolut! Hier erfährst du, warum.
Außerdem zeigen wir dir, welche Vorteile es dir bietet: Zum Beispiel sparst du Stromkosten, schaffst dir ein gutes Stück Unabhängigkeit von deinem Stromanbieter und schonst obendrein die Umwelt. Klingt doch gut, oder?
Wie melde ich mein Balkonkraftwerk an?
Dein neues Balkonkraftwerk musst du nur beim Marktstammdatenregister anmelden. Du kannst das sogar machen, nachdem du es in Betrieb genommen hast, denn du hast danach noch 4 Wochen Zeit dafür. Die einzelnen Schritte wurden weiter vereinfacht. So geht’s:
Balkonkraftwerk-Anmeldung beim Marktstammdatenregister
Innerhalb eines Monats muss deine Mini-PV-Anlage beim Marktstammregister (MaStR) der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Hier ist eine kurze Anleitung zur Registrierung. Das Ganze dauert nicht länger als 15 Minuten.
Benutzerkonto erstellen: Beginne, indem du ein Benutzerkonto auf der Website www.marktstammdatenregister.de anlegst. Weil Balkonkraftwerke jetzt einen eigenen Registrierungspfad haben, geht das supereinfach. Klicke auf (1) „Registrierung einer Anlage oder eines Marktakteurs“, danach auf (2) „Registrierung einer Solaranlage und schließlich auf (3) „Steckerfertige Solaranlage (sogenanntes Balkonkraftwerk)“. Anschließend wirst du gefragt, ob du bereits im MaStR registriert bist. Falls nicht, kannst du dich im Anmeldeprozess direkt registrieren. Nach der Eingabe deiner Daten erhältst du eine E-Mail, die du bestätigen musst, um dein Konto zu aktivieren.
Registrierung des Balkonkraftwerks: Registriere dich als Anlagenbetreiber und gib die notwendigen Daten deines Balkonkraftwerks ein. Dazu gehören der Standort, ein Anzeigename für die Anlage, technische Daten wie das Inbetriebnahmedatum, die Gesamtleistung der Module, die Wechselrichterleistung und die Zählernummer.
- Registrierungsbestätigung: Nach Abschluss der Registrierung kannst du dir eine Registrierungsbestätigung anzeigen lassen und bei Bedarf herunterladen. Fertig!
Tipp: Stelle sicher, dass du alle erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Hand hast, bevor du mit dem Registrierungsprozess beginnst.
Welche Folgen hat eine Nichtanmeldung des Balkonkraftwerks?
Wird die Anmeldung von Balkonkraftwerken kontrolliert? Das kann durchaus sein. Wer seine Balkonanlage nicht innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister anmeldet, riskiert ein Bußgeld. Dieses kann nach § 95 Energiewirtschaftsgesetz und § 21 Marktstammdatenregisterverordnung bis zu 50.000 Euro betragen, wobei die Beträge in der Praxis oft geringer ausfallen.
Die Anmeldung ist mittlerweile so einfach, dass du es gar nicht so weit kommen lassen musst. Es sollte überdies in deinem Interesse liegen, denn auch Fördermittel und der Wechsel des Stromzählers sind nur möglich, wenn du die Anmeldung vorgenommen hast.
In Österreich besteht ebenfalls theoretisch die Möglichkeit, Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro zu verhängen.
Darf der Vermieter die Installation verbieten?
Grundsätzlich gilt: Halte mit deinem Vermieter Rücksprache. Ein pauschales Verbot darf er nach gängiger Praxis nicht aussprechen. Diese Sichtweise ist in einigen Urteilen bereits bestätigt worden. Beispielsweise in einer Entscheidung des Amtsgerichts Stuttgart aus dem Jahr 2021 (Az. 37 C 2283/20). Das Gericht wies die Klage des Vermieters ab, unter anderem mit Verweis auf den Umweltschutz im Grundgesetz. Es betonte, dass die Genehmigung für ein Balkonkraftwerk nicht verweigert werden sollte, solange es den baurechtlichen Vorschriften entspricht, optisch unauffällig ist, leicht entfernt werden kann und fachgerecht installiert wird. Diese Voraussetzungen sollten aber erfüllt sein.
Was gilt für Österreich?
Die Installation der Balkonkraftwerke führt in der Regel zu einer Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes des Hauses. Hier kann der Vermieter sein Veto einlegen. Derzeit ist rechtlich noch nicht geklärt, ob auch in Österreich Steckersolargeräte „privilegiert“ werden sollen. Den Vermieter zu fragen ist also absolut empfehlenswert.
Muss der Stromzähler ausgetauscht werden?
Es kommt darauf an, welchen Stromzähler du hast. Aktuell sind vor allem vier verschiedene Stromzähler verbreitet:
- Analoge Zähler ohne Rücklaufsperre („Ferraris-Zähler“)
- Analoge Zähler mit Rücklaufsperre
- Moderne Messeinrichtungen: Das sind Stromzähler mit digitalem Display, die aber nicht mit dem Internet verbunden sind
- Smart Meter, die auch als intelligente Stromzähler oder intelligente Messsysteme bezeichnet werden
Nur analoge Zähler ohne Rücklaufsperre müssen ausgetauscht werden. Diese sind für den Betrieb von Balkonkraftwerken nicht geeignet. Aber keine Sorge: Nach den neuesten gesetzlichen Regelungen musst du dich nicht um den Austausch kümmern. Auch musst du nicht mit der Installation deines Balkonkraftwerks warten, bis der Zähler ausgetauscht ist. Allerdings musst du dein Balkonkraftwerk beim Marktdatenregister anmelden (siehe oben). Dann erfährt auch dein Netzbetreiber davon und ist verpflichtet, den Zähler innerhalb von vier Monaten auszutauschen. Das kostet dich nichts. Sollte dir der Messstellenbetreiber den Einbau trotzdem in Rechnung stellen, kannst du dich dagegen wehren. Denn: Der Austausch alter Stromzähler ist ohnehin bis spätestens 2032 gesetzlich vorgeschrieben.
Wenn kein Stromzähler mit Rücklaufsperre vorhanden ist, wird dieser in der Regel vom österreichischen Netzbetreiber nach der Anmeldung ausgetauscht.
Wie groß darf das Balkonkraftwerk sein?
Die Größe eines Balkonkraftwerks wird in Deutschland in der Regel über die Leistung definiert. Die rein physikalischen Abmessungen sind nicht geregelt. Balkonkraftwerke haben derzeit eine Leistungsgrenze von 800 Watt und insgesamt dürfen die Solarmodule eine Nennleistung von 2000 Watt oder 2 kWp haben. Die 800 Watt beziehen sich auf die Leistung, die vom Wechselrichter in das Stromnetz eingespeist wird. Der Wechselrichter wandelt den Gleichstrom der Solarmodule in haushaltsüblichen Wechselstrom um. Bis zum Start des Solarpakets I lag die Leistungsgrenze bei nur 600 Watt. Größere Anlagen gelten nicht mehr als Balkonkraftwerke und erfordern mehr technische Angaben bei der Anmeldung.
Die Leistungsgrenze ist keine willkürliche Vorgabe. Sie markiert vielmehr die Trennlinie zwischen Balkonkraftwerken und größeren Photovoltaikanlagen, für die bei der Anmeldung detailliertere technische Angaben erforderlich sind.
In Österreich ist es erlaubt, ein Balkonkraftwerk mit einer Leistung von bis zu 800 Watt pro Stromzähler zu installieren. Das galt hier übrigens schon, als die Obergrenze in Deutschland noch bei 600 Watt lag.
Besondere Vorschriften und Regelungen zu Balkonkraftwerken
Installation an Balkonen über vier Meter Höhe erlaubt: Balkonkraftwerke gelten nicht mehr als Bauprodukte, d. h., sie unterliegen nicht mehr den baurechtlichen Regelungen für größere Solaranlagen. Die sogenannte „Überkopfverglasungsregelung“ gilt nicht mehr. Danach durfte Glas als Baustoff in einer Höhe von mehr als vier Metern nur unter bestimmten Voraussetzungen verwendet werden, um Passanten vor möglicherweise herabfallenden Glassplittern zu schützen. Ab sofort ist es also möglich, Solarmodule auf Balkonen auch oberhalb von vier Metern Höhe aus Glas zu montieren.
XL-Module möglich: Die Regelung zur maximalen Größe von Solarmodulen von zwei Quadratmetern gilt für Balkonkraftwerke nicht mehr. Größere Module können also ohne Nachweis der Eignung installiert werden. Gut für dich: Größere Solarmodule bieten mehr Platz für die Solarzellen und erzeugen vor allem bei geringer Sonneneinstrahlung potenziell mehr Leistung.
Schuko-Stecker sind erlaubt: Die Verwendung von Schuko-Steckern ist offiziell erlaubt. Der Grund dafür ist, dass die Gefahr eines elektrischen Schlages ähnlich wie bei anderen Haushaltsgeräten ist und die Brandgefahr als gering eingestuft wird. Voraussetzung ist, dass der verwendete Wechselrichter über einen Netz- und Anlagenschutz verfügt und keine Balkonanlage an eine Mehrfachsteckdose angeschlossen wird. Nach VDE-Norm wird eine spezielle Einspeisesteckdose (Wielandsteckdose) empfohlen, ist aber nicht vorgeschrieben.
Keine Mehrwertsteuer: Balkonkraftwerke sind nach wie vor von der Mehrwertsteuer befreit. Dieses Privileg stand Ende 2023 vor dem Aus – glücklicherweise muss trotz knapper öffentlicher Kassen weiterhin keine Mehrwertsteuer auf Balkonkraftwerke bezahlt werden.
Balkonkraftwerk-Förderungen in Deutschland: Übersicht 2024
Balkonkraftwerke sind eine kostengünstige Möglichkeit, eigenen Strom zu erzeugen und ins Hausnetz einzuspeisen. Viele Landkreise und Städte fördern die Anschaffung solcher Anlagen. Auch ohne Förderung amortisiert sich ein Balkonkraftwerk in weniger als fünf Jahren, da es die jährlichen Stromkosten um durchschnittlich 250 Euro senken kann.
Es gibt zwar kein bundesweites Förderprogramm, aber regionale und kommunale Programme mit unterschiedlichen Förderrichtlinien und Förderhöhen. In einigen Städten beträgt die Förderung bis zu 500 Euro, im Durchschnitt 250 Euro. Die Förderrichtlinien unterscheiden sich von Region zu Region, unter anderem hinsichtlich der Anforderungen an die Anlage und der Fristen. Ist deine Region dabei? Hier kannst du nachschauen:
Die Förderung ist gesichert und die Genehmigung vom Vermieter ist auch da? Klasse, dann kannst du endlich das für dich passende Balkonkraftwerk auf unserer Seite aussuchen. Und wie geht’s dann weiter? Hier erfährst du, wie du dein Kraftwerk anschließt.
Vorschriften und Regelungen für Balkonkraftwerke in Österreich
Auch in Österreich sind Balkonkraftwerke sehr beliebt. In der Alpenrepublik gibt es einige von Deutschland abweichende Regelungen. Sie durften bereits eine maximale Leistung von 800 Watt erreichen, als dies in Deutschland noch nicht erlaubt war. Die Regelungen in Österreich auf einen Blick:
Anmeldung beim Netzbetreiber:
Eine Genehmigung ist nicht erforderlich, allerdings muss in Österreich ein Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber angemeldet werden. Diese Meldung muss spätestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme der Anlage erfolgen. Wenn der Netzbetreiber innerhalb dieser Frist keine Einwände hat, kann das Balkonkraftwerk offiziell ans Netz gehen. Die Anmeldung erfolgt über ein Online-Formular des zuständigen Netzbetreibers, in das die technischen Daten des Balkonkraftwerks sowie Standortinformationen eingetragen werden müssen. Ein Marktstammdatenregister wie in Deutschland gibt es in Österreich nicht.
Digitaler Zähler:
Nach der Anmeldung wird ein digitaler Zähler installiert, der den Verbrauch und die Einspeisung überwacht. Dies übernimmt der Netzbetreiber nach Anmeldung des Balkonkraftwerks.
Leistungsbegrenzung:
In Österreich ist die maximale eingespeiste Leistung von Balkonkraftwerken auf 800 Watt begrenzt.
Stecker:
Schuko-Stecker sind für den Anschluss der Steckersolargeräte erlaubt, der Wieland-Stecker ist nicht vorgeschrieben.
Der Vermieter muss zustimmen:
Bei Mietwohnungen ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich. Balkonkraftwerke sind in Österreich erlaubt, wenn sie bestimmte Regeln einhalten. Sie dürfen das Erscheinungsbild der Umgebung nicht stören und müssen fachgerecht installiert werden.
Keine Mehrwertsteuer:
Ab 2024 fällt in Österreich beim Kauf von Balkonkraftwerken keine Mehrwertsteuer an.
Balkonkraftwerke in Österreich 2024: Das Wichtigste im Überblick
Thema | Details |
Mehrwertsteuerbefreiung | Ab 1. Januar 2024 sind Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 35 kWp, also auch Balkonkraftwerke, von der Umsatzsteuer befreit. |
Anmeldung beim Netzbetreiber | Keine ausdrückliche Genehmigung erforderlich. Netzbetreiber muss mindestens zwei Wochen vor der Installation informiert werden. |
Stromzähler | Ältere Ferraris-Stromzähler müssen durch moderne Zähler ersetzt werden. |
Leistungsgrenzen | Maximale Einspeiseleistung von 800 Watt. |
Stecker | Schuko-Stecker sind für den Anschluss der Steckersolargeräte erlaubt, der Wieland-Stecker ist keine Pflicht. |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ab wie viel Watt muss ich mein Balkonkraftwerk anmelden?
Wo muss ich mein Balkonkraftwerk anmelden?
Die Anmeldung beim örtlichen Netzbetreiber entfällt. Stattdessen ist nur noch eine Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur erforderlich. Das Verfahren wurde vereinfacht und der bürokratische Aufwand deutlich reduziert.
In Österreich ist es anders: Hier muss das Balkonkraftwerk beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden. Dies muss mindestens zwei Wochen vor der Installation geschehen. Ein Marktstammdatenregister wie in Deutschland gibt es in Österreich nicht.